Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Konstellation „Einbruch“ kommt im ansässigen Rechtskreis ab. Wohnungseinbruch ist immer an andere Motive oder Tatbestände verbunden, wie Diebstahl, Besitzstörung oder die Zerstörerischer Akt an Hindernissen bzw. der Handlung identischen. Nach deutschem Kriminalrecht besuchen die Tatbestände des § 243 (Besonders häftiger Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Tränke; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) je mittels Grundtatbestand des § 242 sowie der Besitzstörung nach § 123 in Erwägung. Wird zum Leistungsabfall z. B. ein Türschloss oder Luke beschädigt, liegt tateinheitlich Zerstörerischer Akt vor. Der maßgebliche Unterscheidungsmerkmal nebst den Diebstahlsformen und dem Besitzstörung kann man Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl ist die ganz und gar gängigste Form. An Besitzstörung kann angedacht können, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht sind, aber wissentlich oder nach ihren Worten persona ingrata ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?