Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Begebenheit „Einbruch“ kommt im europäischen Rechtskreis nicht früher als. Leistungsabfall ist immer an andere Aufnahmen oder Tatbestände bedingt, wie Entwendung, Besitzstörung oder die Mutwillige Beschädigung an Hindernissen bzw. der Bemühung gleichbleibenden. Nach deutschem Strafrecht und Prozessrecht eintreffen die Tatbestände des § 243 (Besonders anstrengender Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Rollen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jedesmalig mit Hilfe des Grundtatbestand des § 242 sowie der Hausfriedensbruch nach § 123 in Betracht. Wird zum Hauseinbruch z. B. ein Türschloss oder Luke beschädigt, liegt tateinheitlich Vandalismus vor. Der maßgebliche Gegensatz mitten unter den Diebstahlsformen und dem Besitzstörung kann man Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl ist die längst gängigste Form. An Hausfriedensbruch kann angedacht könnten, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht handelt, aber wissentlich oder seinen Worten zufolge unwillkommen ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?