Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Fall „Einbruch“ kommt im heimischen Rechtskreis ab. Einbrechern ist immer an zusätzliche Photos oder Tatbestände gekoppelt, wie Klauerei, Besitzstörung oder die Zerstörerische Handlung an Hindernissen bzw. der Bestrebung gleichbleibenden. Nach deutschem Strafrecht und Prozessrecht eintreffen die Tatbestände des § 243 (Besonders häftiger Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Rollen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jeweilig anhand dessen Grundtatbestand des § 242 sowie der Hausfriedensbruch nach § 123 in Erwägung. Wird zum Einbruch z. B. ein Haustürschloss oder Luke verkratzt, liegt tateinheitlich Sachbeschädigung vor. Der maßgebliche Gegenthese zwischen den Diebstahlsformen und dem Besitzstörung lässt sich Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl wird man ganz und gar gängigste Form. An Hausfriedensbruch kann angedacht sein, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht geht, aber wissentlich oder seinen Worten zufolge unerfreulich ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?