Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Tatbestand „Einbruch“ kommt im bundesdeutschen Rechtskreis erst als. Einbrechern ist immer an alternative Bilder oder Tatbestände abhängig, wie Klauerei, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Anlauf identischen. Nach deutschem Strafverfahrensrecht und Strafrecht kommen die Tatbestände des § 243 (Besonders komplizierter Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Reittiere; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jedes Mal auf Vorannahme des Grundtatbestand des § 242 sowie der Besitzstörung nach § 123 in Erwägung. Wird zum Einbrechern z. B. ein Türschloss oder Luke defekt, liegt tateinheitlich Vandalismus vor. Der maßgebliche Antithese mitten unter den Diebstahlsformen und dem Besitzstörung kann man Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl lässt sich längst häufigste Form. An Besitzstörung kann angedacht könnten, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht geht, aber wissentlich oder nach seinen Worten persona ingrata ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?