Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Fall „Einbruch“ kommt im europäischen Rechtskreis nicht vor. Hauseinbruch ist immer an sonstige Fotos oder Tatbestände gepaart, wie Diebstahl, Hausfriedensbruch oder die Zerstörerische Handlung an Hindernissen bzw. der Aktion identischen. Nach deutschem Strafverfahrensrecht und Strafrecht besuchen die Tatbestände des § 243 (Besonders häftiger Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jedes Mal auf These des Grundtatbestand des § 242 sowie der Hausfriedensbruch nach § 123 in Erwägung. Wird zum Wohnungseinbruch z. B. ein Türschloss oder Glas ramponiert, liegt tateinheitlich Vandalismus vor. Der maßgebliche Unterschied mitten unter den Diebstahlsformen und dem Besitzstörung lässt sich Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl ist die sehr viel gängigste Form. An Besitzstörung kann angedacht entstehen, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht geht, aber wissentlich oder ausdrücklich unwillkommen ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?