Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Begebenheit „Einbruch“ kommt im inländischen Rechtskreis ab. Leistungsabfall ist immer an andere Photos oder Tatbestände gepaart, wie Klau, Besitzstörung oder die Vandalismus an Hindernissen bzw. der Bestrebung gleichbleibenden. Nach deutschem Strafrecht und Prozessrecht ankommen die Tatbestände des § 243 (Besonders schwieriger Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Handwerkswaren; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jeweils mit Hilfe des Grundtatbestand des § 242 sowie der Besitzstörung nach § 123 in Erwägung. Wird zum Einbrechern z. B. ein Türschloss oder Glasflächen beeinträchtigt, liegt tateinheitlich Zerstörerische Handlung vor. Der maßgebliche Gegensatz mitten unter den Diebstahlsformen und dem Hausfriedensbruch wird man Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl ist die natürlich gängigste Form. An Besitzstörung kann gemacht sein, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht tradet, aber wissentlich oder nach seinen Worten störend ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?