Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Kontext „Einbruch“ kommt im deutschen Rechtskreis nicht vor. Einbruch ist immer an zusätzliche Motive oder Tatbestände abhängig, wie Klauerei, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Aktion derselben. Nach deutschem Prozess und Strafrecht erscheinen die Tatbestände des § 243 (Besonders komplizierter Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Reittiere; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jedes Mal mittels Grundtatbestand des § 242 sowie der Hausfriedensbruch nach § 123 in Betracht. Wird zum Einbruch z. B. ein Türschloss oder Fensterbau ramponiert, liegt tateinheitlich Zerstörerischer Akt vor. Der maßgebliche Unterscheidungsmerkmal nebst den Diebstahlsformen und dem Besitzstörung kann man Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl ist die längst häufigste Form. An Besitzstörung kann gedacht sind, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht geht, aber in mit viel Absicht oder ausdrücklich unwillkommen ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?