Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Konstellation „Einbruch“ kommt im bundesdeutschen Rechtskreis nicht bevor. Hauseinbruch ist immer an übrige Aufnahmen oder Tatbestände verbunden, wie Diebstahl, Besitzstörung oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Anlauf derselben. Nach deutschem Prozess und Strafrecht erscheinen die Tatbestände des § 243 (Besonders häftiger Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Tränke; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jedesmalig auf Fundament des Grundtatbestand des § 242 sowie der Besitzstörung nach § 123 in Betracht. Wird zum Hauseinbruch z. B. ein Haustürschloss oder Fensterbau verkratzt, liegt tateinheitlich Zerstörerischer Akt vor. Der maßgebliche Unterscheidungsmerkmal unter den Diebstahlsformen und dem Hausfriedensbruch wird man Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl kann man längst gängigste Form. An Hausfriedensbruch kann vermutet entstehen, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht aktiv ist, aber in ...beladen Absicht oder nach ihren Worten schlimm ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?