Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Kontext „Einbruch“ kommt im deutschen Rechtskreis nicht früher als. Wohnungseinbruch ist immer an zusätzliche Motive oder Tatbestände gepaart, wie Klauerei, Hausfriedensbruch oder die Sachbeschädigung an Hindernissen bzw. der Handlung gleichbleibenden. Nach deutschem Strafrecht eintreffen die Tatbestände des § 243 (Besonders mühevoller Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Tränke; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jeweilig mit Hilfe des Grundtatbestand des § 242 sowie der Hausfriedensbruch nach § 123 in Erwägung. Wird zum Wohnungseinbruch z. B. ein Türschloss oder Fenster beeinträchtigt, liegt tateinheitlich Vandalismus vor. Der maßgebliche Antithese inmitten den Diebstahlsformen und dem Besitzstörung kann man Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl kann man bei weitem gängigste Form. An Hausfriedensbruch kann gedacht werden, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht handelt, aber in mit viel Absicht oder erklärt haben, dass unwillkommen ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?