Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Konstellation „Einbruch“ kommt im ansässigen Rechtskreis nicht vor. Einbruch ist immer an übrige Aufnahmen oder Tatbestände geknüpft, wie Überfall, Besitzstörung oder die Mutwillige Beschädigung an Hindernissen bzw. der Bestrebung derselben. Nach deutschem Prozess und Strafrecht kommen die Tatbestände des § 243 (Besonders komplizierter Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Rollen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jeweilig auf These des Grundtatbestand des § 242 sowie der Besitzstörung nach § 123 in Erwägung. Wird zum Hauseinbruch z. B. ein Türschloss oder Hausfenster ramponiert, liegt tateinheitlich Mutwillige Beschädigung vor. Der maßgebliche Gegensatz mitten unter den Diebstahlsformen und dem Hausfriedensbruch wird man Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl lässt sich bei weitem häufigste Form. An Besitzstörung kann gedacht sein, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht tradet, aber in angefüllt mit Absicht oder erklärt haben, dass unerfreulich ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?