Über Uns
Nachweise zu "Über Uns"
- 1953
Einbruch
Schlüsseldienst
Sicherheit
Türöffnung
Wann spricht man von "Einbruch"?
Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses oder einer besonderen Sicherung gegen Wegnahme; Näheres wird im nationalen Recht definiert. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen. Der Schutz dagegen ist eine Aufgabe von Schlüsseldiensten und Schließtechniker
Ein Gegebenheit „Einbruch“ kommt im ansässigen Rechtskreis erst wenn. Wohnungseinbruch ist immer an übrige Bilder oder Tatbestände abhängig, wie Überfall, Besitzstörung oder die Mutwillige Beschädigung an Hindernissen bzw. der Handlung gleichbleibenden. Nach deutschem Strafrecht und Prozessrecht kommen die Tatbestände des § 243 (Besonders anstrengender Fall des Diebstahls) und § 244 (Diebstahl mit Waffen; Bandendiebstahl; Wohnungseinbruchdiebstahl) jeweilig anhand Grundtatbestand des § 242 sowie der Hausfriedensbruch nach § 123 in Betracht. Wird zum Leistungsabfall z. B. ein Türschloss oder Glas fehlerhaft, liegt tateinheitlich Vandalismus vor. Der maßgebliche Gegenthese unter den Diebstahlsformen und dem Besitzstörung wird man Zueignungsabsicht. Der Einbruchsdiebstahl ist die längst gängigste Form. An Besitzstörung kann gemacht könnten, wenn der „Einbrecher“ ohne Bereicherungsabsicht sind, aber wissentlich oder ausdrücklich unwillkommen ist.1954
Wann spricht man von "Sicherheit"? 415
Wann spricht man von "Türöffnung"?